Diese Veröffentlichung enthält geplante und ungeplante Nichtbeanspruchbarkeiten für Einheiten jeder Größe mit ihrer vollständigen Historie. Ab einer Einschränkung von 100 MW über die Dauer einer Stunde muss grundsätzlich eine Meldung durch den Anlagenbetreiber erfolgen. Darüber hinaus können auch Einschränkungen ab 10 MW über die Dauer von 15 Minuten gemeldet werden.
Alle Meldungen werden unverzüglich nach deren Eingang veröffentlicht und können fortlaufend aktualisiert werden.