Regulierung

Eine Plattform - Drei Vorschriften

Die EEX-Transparenzplattform ist eine effektive Lösung für die rechtzeitige Offenlegung und Weiterleitung von Insiderinformationen. Durch die Möglichkeit der automatischen Datenweiterleitung an verschiedene Institutionen, gemäß nationaler und europäischer Vorschriften, werden technische und regulatorische Aufwände auf der Kundenseite minimiert. Die Meldungsübermittlung ist für folgende Vorschriften möglich:

REMIT

(EU) No.1227/2011

  • Offenlegung von Insiderinformationen zur Geschäftstätigkeit und Anlagen jeder Größe
  • Effektive und rechtzeitige Veröffentlichung von Daten
  • Automatische Datenweiterleitung an zuständige Behörden, wie bspw. ACER, E-Control, ElCom

EU-Transparenzverordnung

(EU) No. 543/2013

  • Minimaler Aufwand für die Marktteilnehmer, da die unter REMIT gemeldeten Daten für die Einhaltung der EU-Transparenzverordnung verwendet werden
  • Automatische Datenweiterleitung an ENTSO-E, gemäß der Artikel 4, 7, 14, 15 und 16
  • Die EEX ist ein anerkannter Datenlieferant für ENTSO-E

MMVO

(EU) No. 596/2014

  • Offenlegung von Insiderinformationen zum Emissionshandel
  • Unterstützung von Emissionhandelsteilnehmern bei der Erfüllung aller nach MMVO relevanten Offenlegungspflichten (Insiderlisten, Eigengeschäfte von Führungskräften, Liste von Führungskräften) in Kooperation mit EQS Group
  • Aktive Verteilung der Informationen an relevante Medien
  • Eine Veröffentlichung nach REMIT kann auch nach MMVO als konforme Offenlegung betrachtet werden, wenn sie auf einer Plattform erfolgt und die Information aktiv an relevante Medien verteilt wird

Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts

EU REMIT 1227/2011

Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 fordert von allen Marktteilnehmern die Offenlegung von Insiderinformationen in Bezug auf deren Geschäftstätigkeit oder Anlagen:

  „Die Marktteilnehmer geben die ihnen vorliegenden Insiderinformationen in Bezug auf das Unternehmen oder auf Anlagen, die sich im Eigentum des betreffenden Marktteilnehmers oder seines Mutterunternehmens oder eines verbundenen Unternehmens befinden oder von diesem kontrolliert werden oder für deren betriebliche Angelegenheiten dieser Marktteilnehmer oder dieses Unternehmen ganz oder teilweise verantwortlich ist, effektiv und rechtzeitig bekannt."

Artikel 2 Absatz 1 definiert den Begriff Insiderinformation wie folgt:

„Insiderinformation“ ist eine nicht öffentlich bekannte präzise Information, die direkt oder indirekt ein oder mehrere Energiegroßhandelsprodukte betrifft und die, wenn sie öffentlich bekannt würde, die Preise dieser Energiegroßhandelsprodukte wahrscheinlich erheblich beeinflussen würde.“

Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 bestimmt Art und Umfang der Veröffentlichung:

„Zu den bekanntgegebenen Informationen zählen Informationen über die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, zum Verbrauch oder zur Übertragung/Fernleitung von Strom oder Erdgas bzw. Informationen, die die Kapazität und die Nutzung von Flüssiggasanlagen, einschließlich der geplanten oder ungeplanten Nichtverfügbarkeit dieser Anlagen, betreffen.

Im Hinblick auf eine größere Klarheit unterstreicht ACER in ihrer 4. Leitlinie (aktualisiert am 17. Juni 2016) auf Seite 29:

"Regardless of whether indicative thresholds are applied by market participants, NRAs should ensure that market participants are aware that a planned or unplanned change in the capacity or output of any size at a facility for production, storage, consumption or transmission of natural gas or electricity may constitute inside information if it meets the criteria outlined in Article 2 (1) of REMIT."

Unabhängig davon, ob aktuell oder zukünftig tatsächlich Insiderinformationen verfügbar sind, sind alle Marktteilnehmer verpflichtet, einen Ort für die Offenlegung von Insiderinformationen anzugeben (REMIT Artikel 9). Die Regulierungsbehörden verlangen eine weitreichende Zugänglichkeit der Daten, welche durch die Veröffentlichung auf der unternehmenseigenen Webseite nicht gewährleistet werden kann.

Außerdem fordert ACER im Manual of Procedures, Version 5 vom 12. Juli 2018, dass Insiderinformationen, die auf einer Plattform veröffentlicht werden, mindestens zwei Jahre für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen.

Gegenwärtig sieht die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ein Hauptproblem darin, dass Marktteilnehmer ihre eigene Webseite für die Offenlegung verwenden. ACER bekräftigt das erklärte Ziel, alle REMIT-Informationen zentralisiert über Informationsplattformen (IIPs) zu veröffentlichen. In ihrem REMIT-Quartalsbericht Nr. 11 / Q4/2017 empfiehlt ACER nachdrücklich die Nutzung von zentralen Informationsplattformen. ACER sammelt keine Web-Feeds direkt von den Webseiten der Marktteilnehmer.

Ab 1. Juli 2020 wird die Veröffentlichung von Insiderinformationen über die eigene Webseite nicht mehr als effektive Veröffentlichung anerkannt. Das wird von ACER in ihren FAQ Frage 4.1.17 festgehalten.­­

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­­EU-Transparenzverordnung

EU 543/2013

Artikel 2 Absatz 1 (REMIT) bezieht sich auch auf die EU-Transparenzverordnung. Die Marktteilnehmer haben sicherzustellen, dass die Daten zur installierten Kapazität und zur tatsächlichen Erzeugung sowie Informationen über die Nichtverfügbarkeit von Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchseinheiten an ENTSO-E weitergeleitet werden.

Marktmissbrauchsverordnung

EU MMVO 596/2014

Artikel 17 Absatz 2 (MMVO) verpflichtet die Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate zur Offenlegung von Insiderinformationen:

"Jeder Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate gibt Insiderinformationen in Bezug auf ihm gehörende Emissionszertifikate für seine Geschäftstätigkeit, darunter Luftverkehr [...] und Anlagen [...] öffentlich, wirksam und rechtzeitig bekannt. In Bezug auf Anlagen umfasst diese Offenlegung die für deren Kapazität und Nutzung erheblichen Informationen, darunter die geplante oder ungeplante Nichtverfügbarkeit dieser Anlagen."

Unser Service

Die EEX sammelt und veröffentlicht Fundamentaldaten und Insiderinformationen über Länder, Commoditys sowie die Wertschöpfungskette hinweg und meldet diese im Namen der Marktteilnehmer weiter. Dabei schützen verschiedene Maßnahmen die Daten vor Manipulationen. Validierungsprüfungen unterstützen die meldenden Unternehmen bei der Erzielung der höchstmöglichen Datenqualität und ermöglichen so die Einhaltung der regulatorischen Auflagen. Insiderinformationen werden zeitnah veröffentlicht, um so effiziente Handelsentscheidungen zu Gunsten aller zu unterstützen.

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