Eine Aktualisierung dieser Angaben erfolgt durch Anlagebetreiber zum 15. November eines jeden Jahres. Darüber hinaus werden die Angaben auch unterjährig aktualisiert, wenn geänderte Angaben durch Anlagenbetreiber gemeldet werden.
Das maximale Arbeitsvermögen entspricht der maximal gespeicherten Energie, die bei vollständiger Auffüllung des Speichers unter Berücksichtigung aller zum Meldezeitpunkt bekannten technischen und wasserrechtlichen Restriktionen verfügbar ist. Eine Aktualisierung dieser Angaben erfolgt durch Anlagenbetreiber zum 15. November jedes Jahres.