Die Leistungsänderung von Erzeugungsanlagen erfolgt üblicherweise durch eine Erhöhung oder Verringerung der Brennstoffzufuhr (bei Wind, Wasser und Sonne durch Änderung von Menge, Geschwindigkeit, Intensität etc.). Eine Leistungsänderung von 0 auf 100% in 0 Sekunden ist physikalisch nicht möglich, die Änderungen erfolgen auf der Grundlage anlagenspezifischer Gradienten (Leistungs-/Änderungsgeschwindigkeit). Die Gradienten ergeben sich in Abhängigkeit von bspw. Bauart, Baugröße, Leittechnik, Brenn- bzw. Betriebsstoff, Betriebszustand, Luftdruck, Temperatur etc. Im Fall eines gestörten Betriebs kommen weitere Abhängigkeiten auf Basis von bspw. Sicherheitsaspekten hinzu. Damit sind diese Gradienten nicht in Form von Rampen im Voraus planbar, sondern ergeben sich im Wesentlichen situativ. Die Rampenlänge ist für den Großhandelsmarkt im Wesentlichen nur im Intraday-Bereich relevant, wobei hier die Relevanz für den Regelenergiemarkt deutlich überwiegt.
Die im Bereich der Kernenergie üblichen langen An- und Abfahrtrampen lassen sich ebenfalls in der Planung nur schwer detailliert abbilden. Eine Meldung der zu erwartenden verfügbaren Leistung als Tagesmittelwert ist allerdings möglich und erfolgt im Rahmen der „Prognose der maximal verfügbaren Energie" und "Verfügbaren Erzeugungskapazität".
Eine Anlage ist die Bezeichnung für die Zusammenfassung von technischen Einheiten, die einzeln oder in Kombination der Produktion, der Speicherung oder dem Verbrauch von Strom, Erdgas und LNG dienen können.
Temporäre Abschaltung einer Anlage oder Einheit aus technischen, betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen.
Die Betriebsleistung (brutto oder netto) ist die zum jeweiligen Zeitpunkt gefahrene Leistung.
Als Brennstoffe für die Veröffentlichungen zur Stromproduktion werden folgende Primärenergieträger unterschieden:
Die Brutto-Nennleistung einer Verbrauchseinheit ist die Dauerleistung, die einschließlich des Betriebs- und Eigenverbrauchs der Einheit vom Versorgungsnetz aufgenommen wird. Hierbei ist von wesentlicher Bedeutung, dass sich die Nennbedingungen auf einen Jahresmittelwert beziehen.
Die Datenabdeckung gibt die Summe der installierten Kapazität für alle auf die Transparenzplattform gemeldeten und in Betrieb befindlichen Einheiten für ein Land und eine Wertschöpfungsstufe an. Es werden grundsätzlich die Wertschöpfungsstufen Produktion, Speicherung, Übertragung und Verbrauch für die Commodities Strom und Erdgas unterschieden.
Die Dauerleistung einer Einheit ist die höchste Leistung, die bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb ohne zeitliche Einschränkung erbracht wird und ihre Sicherheit nicht beeinträchtigt.
Eine Einheit ist die kleinste technische Einheit, für die Meldungen zur Produktion, zur Speicherung oder zum Verbrauch von Strom, Erdgas und LNG erfolgen. Mehrere Einheiten werden zu einer Anlage zusammengefasst.
Die Engpassleistung einer Einheit ist diejenige Dauerleistung, die unter Normalbedingungen erreichbar ist. Sie wird durch den leistungsschwächsten Anlageteil (Engpass) begrenzt. Kurzfristig nicht einsatzfähige Anlagenteile mindern die Engpassleistung nicht.
Eine Erzeugungseinheit für elektrische Energie ist eine Energiewandlungsanlage, die über eine direkte schaltungstechnische Zuordnung zwischen den Hauptanlagenteilen (z. B. in thermischen Kraftwerken zwischen Dampferzeuger, Turbine und Generator) verfügt.
Ex-ante-Werte sind Prognosewerte und werden für die Planung der operativen Betriebsführung eingesetzt.
Ex-post-Werte sind Ist-Werte aus der operativen Betriebsführung, die im Nachgang veröffentlicht und ggf. präzisiert werden können. Dabei können sowohl Mess- als auch Zählwerte Verwendung finden. Im Fall der Verwendung von Messwerten werden diese durch Zählwerte aus geeichten Zählern ersetzt, sobald diese vorliegen.
Eine Gebotszone ist das größte geografische Gebiet, in dem die Marktteilnehmer ohne Kapazitätszuweisung Energie austauschen können. Derzeit sind die Gebotszonen in Europa meist durch nationale Grenzen definiert. Das bestehende europäische Stromzielmodell erfordert jedoch die Festlegung von Gebotszonen auf der Grundlage von Netzengpässen.
Liste der Gebotszonen:
ControlArea | 10YDE-EON------1 | TenneT (DE) |
10YDE-ENBW-----N | TransnetBW | |
10YDE-RWENET---I | Amprion | |
10YDE-VE-------2 | 50Hertz | |
10YAT-APG------L | APG | |
10YGB----------A | National Grid | |
10YCB-CZECH-REP5 | CEPS | |
10YCH-SWISSGRIDZ | Swissgrid | |
10YFR-RTE------C | RTE | |
10YBE----------2 | Elia | |
10YNL----------L | TenneT (NL) | |
10YHU-MAVIR----U | MAVIR | |
10Y1001A1001A65H | Energinet.dk | |
10YIE-1001A00010 | EirGrid plc | |
10YIT-GRTN-----B | Terna | |
10YRO-TEL------P | Transelectrica | |
10YES-REE------0 | REE | |
10YSE-1--------K | Svenska kraftnät | |
MarketArea | 21Y000000000003Q | Energinet.dk |
21Y000000000009E | CEGH | |
21Y---A001A001-B | VOB | |
21Y---A001A010-A | PSV IT | |
37Y005053MH0000R | THE | |
21Y000000000078W | VTP-FI | |
21Y000000000079U | VTP-LT | |
21Y0000000001359 | BALTIC-BAL | |
21Y000000000106G | GAS_SYS_ESTONIA | |
21YNL----TTF---1 | TTF |
Einheiten in der Inbetriebnahmephase sind nicht kommerziell verfügbar, da vor dem kommerziellen Einsatz die Eignung der jeweiligen Einheit zum Dauerbetrieb nachgewiesen werden muss. Für die Eignungsprüfungen erfolgen technische und behördliche Tests. Die während der Inbetriebnahmephase erzeugte oder abgenommene Leistung wird als ungesicherte Leistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist oder entnommen. Belastbare Ex-ante-Daten hierzu sind nicht verfügbar.
Kaltreserve ist eine außer Betrieb genommene Erzeugungseinheit, die über eine gültige Betriebsgenehmigung verfügt und in vollem Umfang technisch einsetzbar ist, allerdings aus sonstigen Gründen (z.B. langfristiger Brennstoffmangel, zu hohe Brennstoffpreise, zu niedrige Börsenpreise) nicht betrieben wird. Die Wiederinbetriebnahme erfordert die Aufhebung von Konservierungsmaßnahmen und ist somit nicht unmittelbar möglich. Die in Kaltreserve, konserviert stehende Leistung ist für den Markt somit ebenfalls nicht unmittelbar beanspruchbar.
Ein Kraftwerk ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, durch Energieumwandlung elektrische Energie zu erzeugen. Ein Kraftwerk kann aus mehreren Erzeugungseinheiten bestehen.
Der Meldebeginn bezeichnet das Datum zu dem das jeweilige meldende Unternehmen beginnt, Daten für eine zu meldende Einheit zu veröffentlichen. Der Anlass für den Beginn der Veröffentlichung kann entweder der Beginn des Probebetriebs einer neuen Einheit, der Beginn des kommerziellen Betriebs oder die Aufnahme des Betriebs durch einen neuen Eigentümer sein.
Das Meldeende kennzeichnet die vollständige Stilllegung einer bislang gemeldeten Einheit, die infolge einer Veräußerung auf einen anderes Unternehmen übergegangene Meldeverpflichtung oder die Beendigung der Datenbereitstellung für diese Einheit aus vertraglichen Gründen.
Die Nennleistung einer Einheit ist die höchste Dauerleistung unter Nennbedingungen. Die Nennleistung darf im Gegensatz zur Engpassleistung nicht an eine vorübergehende Leistungsänderung angepasst werden.
Die Netto-Nennleistung einer Einheit ist die höchste Dauerleistung unter Nennbedingungen, die abzüglich des Betriebs- und Eigenverbrauchs der Einheit an das Versorgungsnetz abgegeben wird. Hierbei ist von wesentlicher Bedeutung, dass sich die Nennbedingungen auf einen Jahresmittelwert beziehen, d. h. dass die jahreszeitlichen Einflüsse (z.B. die Kühlwasser- und Lufteintrittstemperatur) und der elektrische und dampfseitige Eigenbedarf sich ausgleichen sowie dass idealtypische Bedingungen bei der Abnahmemessung, wie z.B. spezielle Kreislaufschaltungen, auf normale Betriebsbedingungen umzurechnen sind.
Die nicht beanspruchbare Leistung einer Einheit ist die zum jeweiligen Zeitpunkt nicht einsetzbare Leistung, die sich aufgrund des technischen und betrieblichen Zustandes der Einheit sowie weiterer die Leistung begrenzende Außeneinflüsse ergibt.
Die Einstufung als geplante oder ungeplante Nichtbeanspruchbarkeit wird grundsätzlich aus dem Unterschied zwischen Meldezeitpunkt und dem Beginn der Nichtbeanspruchbarkeit ermittelt. Erfolgt die Meldung vor und gleichzeitig mit dem Beginn des Ereignisses liegt eine geplante Nichtbeanspruchbarkeit vor. Eine Meldung nach dem Beginn des Ereignisses wird als ungeplante Nichtbeanspruchbarkeit eingeordnet. Dies ist insbesondere bei der Aufnahme der Meldungen durch ein neues Unternehmen zu beachten.
Der Beginn einer erstmalig gemeldeten Nichtbeanspruchbarkeit liegt typischerweise im laufenden Jahr oder im Folgejahr. Das Ende einer Nichtbeanspruchbarkeit ist maximal der 31. Dezember des an das aktuelle Jahr anschließenden dritten Folgejahres (z.B. aktuelles Jahr: 2015, drittes Folgejahr: 2018).
Nichtbeanspruchbarkeiten besitzen einen Status, der entweder "Active" oder "Dismissed" sein kann.
I.d.R. ist der Status "Active", was so viel bedeutet wie: Die Meldung wurde korrekt gemeldet und das Ereignis wird entsprechend stattfinden oder fand bereits statt.
Eine Aktualisierung einer Nichtbeanspruchbarkeit auf den Status "Dismissed" bedeutet, dass diese nicht stattfindet bzw. nicht stattgefunden hat.
Sollte eine Nichtbeanspruchbarkeit vorzeitig beendet sein, so wird vom meldenden Unternehmen eine Anpassung des Wertes "Datum und Uhrzeit des Endes" durchgeführt.
Die nicht einsetzbare Leistung einer Einheit ist derjenige Anteil verfügbarer Leistung, der aufgrund von Außeneinflüssen, d.h. von Einflüssen, deren Ursache außerhalb der Anlage liegen, nicht zum Einsatz kommen kann. Darunter fallen ausschließlich:
Die nicht verfügbare Kapazität eines Blocks ist die Kapazität, die zum jeweiligen Zeitpunkt aufgrund des technischen und betrieblichen Zustands des Blocks nicht genutzt werden kann.
Preisdaten werden für die von der EPEX SPOT betriebenen Day-Ahead und Intraday-Märkte für Österreich, Deutschland und die Schweiz angezeigt.
Die Day-Ahead Auktion für die Schweiz endet täglich um 11:00 Uhr (MEZ/MESZ) sowie um 12:00 Uhr für das gemeinsame Marktgebiet Deutschland/Österreich. Obwohl die Preisbestimmung sofort nach Auktionsschluss beginnt und die Ergebnisse im Einklang mit den Auktionsvorschriften auf der Webseite der EPEX SPOT veröffentlicht werden, erfolgt die Veröffentlichung auf der EEX-Transparenzplattform erst gleichzeitig mit der Offenlegung der erwarteten Einspeisung von Wind- und Solarenergie sowie der geplanten Stromerzeugung um 18:00 Uhr täglich.
Die Intraday-Preise entsprechen dem gewichteten Durchschnitt aus allen Geschäften, der von der EPEX SPOT regelmäßig für den kontinuierlichen Handel berechnet und auf deren Webseite veröffentlicht werden. Die auf der EEX-Transparenzplattform dargestellten Werte umfassen dabei nur die Stundenkontrakte und werden eine Stunde nach der abgelaufenen Betriebsstunde publiziert.
Als Brennstoffe für die Veröffentlichungen zur Stromproduktion werden folgende Primärenergieträger unterschieden:
Pumpspeicherkraftwerke beinhalten Erzeugungs- (Turbinenbetrieb) und Verbrauchseinrichtungen (Pumpbetrieb), die in Abhängigkeit der Anforderungen des Marktes, in dem das jeweilige Kraftwerk eingesetzt wird, Anwendung finden. Pumpspeicherkraftwerke ohne natürlichen Zufluss haben eine verfügbare Kapazität von 0 MWh, da der Turbinenbetrieb nur dann erfolgen kann, wenn zuvor durch Pumpbetrieb Kapazität beschafft wurde.
Die Veröffentlichung von Daten erfolgt im Bereich der Stromproduktion und der Stromspeicherung.
Der Redispatch von Kraftwerken ist eine netzbezogene Maßnahme zur Beseitigung ungeplanter, nicht vorhersehbarer Netzengpässe (z.B. durch ungeplante Ausfälle anderer Kraftwerke und/oder Höchstspannungsleitungen). Redispatch ist aus Netzsicht ein Eingriff in den Fahrplan des Betreibers und stellt somit keine zu meldende Nichtbeanspruchbarkeit dar. Die Veröffentlichung von Redispatchmaßnahmen erfolgt im Regelfall durch den veranlassenden Übertragungsnetzbetreiber als Netzmaßnahme.
Die Regelzone ist im Bereich der Elektrizitätsversorgung aus betrieblich-operativer Sicht das Netzgebiet, das der verantwortliche Übertragungsnetzbetreiber steuert, regelt und überwacht. Die Leistungsungleichgewichte der Regelzone (Unterschiede zwischen planmäßigen Soll- und tatsächlichen Ist-Werten des Leistungsaustausches mit benachbarten Regelzonen) werden durch den Übertragungsnetzbetreiber über die Aktivierung von ausgeschriebener Regelleistung kompensiert.
Die dauerhafte und endgültige Außerbetriebnahme einer Einheit auf Basis des Erlöschens oder der Rückgabe der behördlichen Betriebsgenehmigung.
Bei überwiegend nicht zur freien Vermarktung stehenden Anlagen handelt es sich z.B. um "must run", kundengesteuerte und andere nicht marktpreisgesteuerte Anlagen (KWK-Anlagen, Industriekraftwerke, etc.).