Diese Veröffentlichung enthält geplante und ungeplante Nichtbeanspruchbarkeiten für Einheiten ≥ 10 MW. Ab einer Einschränkung von 100 MW über die Dauer von 15 Minuten muss grundsätzlich eine Meldung durch den Anlagenbetreiber erfolgen. Darüber hinaus können bereits Einschränkungen ab 10 MW gemeldet werden.
Alle Meldungen werden unverzüglich nach deren Eingang veröffentlicht und können fortlaufend aktualisiert werden.