Veröffentlichung von Insiderinformationen beim Handel mit Emissionszertifikaten

Ab dem 3. Januar 2018 gelten die Regelungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR EU 596/2014) auch für den Emissionshandel. Betroffene Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate sind dann verpflichtet Insiderinformationen zum CO2-Handel nach MAR (Art. 17 Abs. 2) zu veröffentlichen. In der Regel erfüllt die Veröffentlichung von Insiderinformationen unter REMIT auch die Offenlegungspflicht nach MAR, sofern die Veröffentlichung auf einer Plattform erfolgt.

Die EEX-Transparenzplattform bietet ab sofort eine Lösung zur Veröffentlichung von Insiderinformationen für Emissionshandelsteilnehmer und stellt dabei die Weiterleitung an entsprechende Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie einschlägige Medien sicher.

Mit Hilfe des EEX Online-Tools können Ad-hoc Informationen mit direktem Bezug zum Emissionshandel veröffentlicht werden.

Zusätzlich bieten EEX und EQS im Rahmen ihrer Kooperation die Möglichkeit alle weiteren Verpflichtungen der MAR (Eigengeschäfte von Führungspersonen, Insiderlisten und Listen von Führungskräften) zu erfüllen. Kunden können dazu zwischen drei Paketen wählen, die alle Pflichten abdecken und damit ihre MAR-Compliance sicherstellen.

Mehr Informationen und konkrete Anwenderpakete finden Sie auf www.eex-eqs.com.

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