Diese Veröffentlichung enthält geplante und ungeplante Nichtbeanspruchbarkeiten für Einheiten mit ihrer vollständigen Historie. Ab einer Einschränkung von 0,01 GWh/d für Ein-/Ausspeicherung und 0,0001 TWh für die technische Kapazität über die Dauer einer Stunde muss grundsätzlich eine Meldung durch den Anlagenbetreiber erfolgen.
Alle Meldungen werden unverzüglich nach deren Eingang veröffentlicht und können fortlaufend aktualisiert werden.