Diese Veröffentlichung enthält geplante und ungeplante Nichtbeanspruchbarkeiten für Einheiten mit ihrer vollständigen Historie. Ab einer Einschränkung von 20 MW (thermische Leistung) über die Dauer einer Stunde kann grundsätzlich eine Meldung durch den Anlagenbetreiber erfolgen.
Alle Meldungen werden unverzüglich nach deren Eingang veröffentlicht und können fortlaufend aktualisiert werden.