Bexbach:
Für das Kraftwerk Bexbach wurde vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EnWG die vorläufige Stilllegung spätestens zum 2.11.2017 beschlossen.
Weiher 3:
Für das Kraftwerk Weiher 3 wurde vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EnWG die vorläufige Stilllegung spätestens zum 2.11.2017 beschlossen.
Herne 3:
Für das Kraftwerk Herne 3 wurde vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EnWG die endgültige Stilllegung spätestens zum 2.11.2017 beschlossen.
West 1/2:
Für die Blöcke West 1/2 wurde vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EnWG die endgültige Stilllegung spätestens zum 2.11.2017 beschlossen.