Steag - Stilllegung von Kraftwerken

Bexbach:

Für das Kraftwerk Bexbach wurde vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EnWG die vorläufige Stilllegung spätestens zum 2.11.2017 beschlossen.

Weiher 3:

Für das Kraftwerk Weiher 3 wurde vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EnWG die vorläufige Stilllegung spätestens zum 2.11.2017 beschlossen.

Herne 3:

Für das Kraftwerk Herne 3 wurde vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EnWG die endgültige Stilllegung spätestens zum 2.11.2017 beschlossen.

West 1/2:

Für die Blöcke West 1/2 wurde vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EnWG die endgültige Stilllegung spätestens zum 2.11.2017 beschlossen.

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