RWE: Vorläufige Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken Niederaußem E und F

Niederaußem E und F werden gemäß §13g EnWG zum 01.10.2018 vorläufig stillgelegt und stehen ab diesem Datum bis zu ihrer endgültigen Stilllegung ausschließlich für Anforderungen der Betreiber von Übertragungsnetzen nach Maßgabe des § 1 Absatz 6 der Elektrizitätssicherungsverordnung zur Verfügung.

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