Neurath C wird gemäß §13g EnWG zum 01.10.2019 vorläufig stillgelegt und steht ab diesem Datum bis zu seiner endgültigen Stilllegung ausschließlich für Anforderungen der Betreiber von Übertragungsnetzen nach Maßgabe des § 1 Absatz 6 der Elektrizitätssicherungsverordnung zur Verfügung.