KELAG passt Nichtbeanspruchbarkeiten für ihre Kraftwerke an

Am 4. Mai 2016 nimmt die KELAG in der Zeit von 10 bis 13 Uhr Änderungen in Betrieb. Diese ergeben sich aus regulatorischen Anforderungen. Dazu ist es notwendig, alle noch nicht abgelaufenen Nichtbeanspruchbarkeiten zu schließen. Dies ist auf der Website für Nichtbeanspruchbarkeiten in der Spalte „Status“ am Wechsel von „aktiv“ auf „inaktiv“ erkennbar. Unmittelbar danach werden diese Nichtbeanspruchbarkeiten neu gemeldet und veröffentlicht.

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